Mit Wirkung vom 01.06.2025 hat der Gesetzgeber die Bayerische Gaststättenverordnung dahingehend geändert, dass die vorübergehende gaststättenrechtliche („Schank“-)Erlaubnis nicht mehr benötigt wird. Dies spart sowohl den Vereinen als auch den Kommunen Zeit und Kosten. Beantragt bzw. angemeldet werden muss die Veranstaltung bei der Gemeinde allerdings nach wie vor, jedoch vereinfacht.

Für Gestattungen bei Vereinsfesten, Veranstaltungen und anderweitigen Feiern mit Alkoholausschank gilt daher Folgendes:

  • Die Meldung der Veranstaltung ist nun in Textform per einfacher E-Mail möglich. Diese muss folgende Angaben enthalten:
    • Name und Anschrift des Veranstalters
    • Ort und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angabe der zu verabreichenden Speisen und Getränken
  • Die Gestattung gilt automatisch als erteilt, wenn die Gemeinde nicht binnen zwei Wochen Beanstandungen erhebt.
  • Es fallen keine Gebühren mehr an.

Die Gemeinde hat jedoch das Recht, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern und einen kostenpflichtigen Bescheid zu erlassen.

Da die Zusammenarbeit mit den Vereinen sehr harmonisch ist, versichert die VG Lalling, die Neuregelung so unbürokratisch wie möglich umzusetzen.

Bei Fragen erteilt Ihnen das Bau- und Ordnungsamt unter Tel. 09904/8312-131 oder per E-Mail (bauamt@vgem-lalling.bayern.de) gerne Auskunft.

VG Lalling