ILE Sonnenwald

Regionalbudget 2024

Der ILE-Zusammenschluss „ILE Sonnenwald e. V.“ beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss „ILE Sonnenwald e. V.“ ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. a)Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. b)Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. c)Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. d)Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. e)Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. f)Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2024 vorgelegt werden kann.

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
ILE Sonnenwald e. V.
Geschäftsstelle im Rathaus
Schulgasse 4
94579 Zenting

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:

ILE Sonnenwald e. V.
Klaus Repper
Umsetzungsmanagement
Schulgasse 4
94579 Zenting

Telefon: 09907-87 200 20
E-Mail: repper@ile-sonnenwald.de

Zur offiziellen Internetseite der ILE Sonnenwald geht es hier.