Immer wieder führen Verunreinigungen des Straßen- und Gehwegenetzes – z.B. durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder Baumaschinen – zu schwierigen Situationen für Verkehrsteilnehmer, besonders für Radfahrerinnen und Radfahrer.

Natürlich lässt es sich besonders im Frühjahr und Herbst kaum vermeiden, dass Straßen durch Lehm, Steine usw. bei der (Feld-)Arbeit verschmutzt werden.

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (§ 32) hat der Verursacher die Verschmutzung allerdings unverzüglich zu beseitigen. Demnach bittet die VG Lalling im Namen aller Mitgliedsgemeinden, dieser Pflicht so gut wie möglich nachzukommen. Dies gilt unabhängig von der Jahreszeit.

Aus verschiedenen Gründen erfolgt dies nicht immer zeitnah. In diesem Fall ist die Gemeinde verpflichtet, die betroffenen Personen gezielt darauf hinzuweisen. Anderenfalls ist die Reinigung durch den örtlichen Bauhof im Zuge der Ersatzvornahme vorzunehmen und die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, gegenseitige Rücksichtnahme und vor allem um Ihre Unterstützung – vielen Dank!

                                                               Bau- und Ordnungsamt der VG Lalling