Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem unabhängigen Wahlausschuss gewählt.

Interessenten in den 4 Mitgliedsgemeinden der VG Lalling bewerben sich für das Schöffenamt bis spätestens 5. Mai 2023 bei der VG Lalling, Hauptstraße 28, 94551 Lalling.

Die Jugendschöffen müssen sich direkt beim Jugendamt bewerben bis 10.03.2023.

Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entnommen werden: Das Schöffenamt in Bayern

Die Bewerbungsformulare sind hier:

Bewerbung Jugendschöffe

Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsachen

darüber hinaus im Rathaus oder unter www.schoeffenwahl.de erhältlich.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden (§§ 33, 77 GVG):

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;

5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;

6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an den zuständigen Mitarbeiterinnen in der Verwaltung

Grattersdorf / Hunding: Frau Meike Kirsten, meike.kirsten@vgem-lalling.bayern.de,

Tel.: 09904 / 83 12 129

Lalling / Schaufling: Frau Isabell Obermayer, isabell.obermayer@vgem-lalling.bayern.de,

Tel.: 09904 / 83 12 121

Text: Isabell Obermayer