Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Satz 2, Art. 69 Abs. 2 Satz 4, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG sind wasserrechtliche Erlaubnisbescheide in Form einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG auch öffentlich in den betroffenen Gemeinden auszulegen.
Der Bescheid gilt gegenüber den übrigen Betroffenen mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.
Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und die dazugehörigen Planunterlagen werden zwei Wochen lang und zwar in der Zeit vom 20.02.2023 bis 06.03.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Lalling öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Hier wird auf die Bekanntmachung verwiesen:
Bekanntmachung – Auslegung Erlaubnisbescheid Gemeinde
Planunterlagen:
1 – Erläuterungsbericht WRV Lalling, Jägerhölzl
6 – W3.2 – Übersichtslageplan Kanalbau
9 – W4.2 – Höhenplan RW-Anschlusskanal
10 – W4.3 – Höhenplan SW-Anschlusskanal