Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, dass des Öfteren Kraftfahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden.

Nach § 12 StVO ist das Parken auf Gehwegen verboten!

Mit dem Parken auf Gehwegen zwingen Sie vor allem Kinder, Mütter mit Kinderwägen, ältere Personen und Menschen mit einer Behinderung, auf die Fahrbahn auszuweichen. Es wird hiermit auch ausdrücklich auf Ihre Haftung im Falle eines dadurch verursachten Unfalles hingewiesen!

Stellen Sie Ihre Autos auf geeigneten Plätzen bzw. Parkplätzen ab! Dabei geht es doch nur um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen müssen (wie Rollstuhlfahrer, Fußgänger und Kinder die mit dem Fahrrad unterwegs sind). Bitte halten Sie sich an die Straßenverkehrsordnung, denken Sie beim Parken auch an die Anderen. Auch um Ihnen eine Anzeige und unnötigen Ärger zu ersparen, raten wir Ihnen, nehmen Sie Rücksicht!

Ihr Ordnungsamt