BEKANNTMACHUNG
des Aufstellungsbeschlusses
für das Baugebiet „Jägerhölzl II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Jägerhölzl“ für entsprechend überplante Bereiche
Der Gemeinderat der Gemeinde Lalling hat in der öffentlichen Sitzung am 02.12.2020 beschlossen, für einen östlich angrenzenden Bereich des bestehenden Bebauungsplans „Jägerhölzl“ in Lalling, ein weiteres Baugebiet zu planen. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen Teilbereiche des Bebauungsplans „Jägerhölzl“ aufzuheben.
Weiteres zur Planung finden Sie unter folgenden Link: https://lalling.de/bauleitplanung/