Der Gemeinderat hat den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Jägerhölzl II“ als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Lalling, Hauptstraße 28, 94551 Lalling, (Zi. Nr. 2) während der allgemeinen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden und ist auf der Internetseite (www.lalling.de/bauleitplanung/) veröffentlicht. Auf Verlangen wird Auskunft über deren Inhalt erteilt.