In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, dass Hunde frei oder ohne Aufsicht herumgelaufen sind. Dies führte unter anderem leider auch dazu, dass die öffentliche Reinlichkeit gestört wurde. Bei der Gemeinde sind deshalb schon mehrere Beschwerden eingegangen.

In der Gemeinde gibt es derzeit keine Verordnung, die das freie Umherlaufen von Hunden regelt. Allerdings können die Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen.

Die Gemeinde bittet deshalb alle Hundebesitzer im Gemeindebereich, ihre Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen und den Hundekot im öffentlichen Straßenbereich umgehend zu beseitigen. Hunde sollen beim Ausführen an der Leine geführt werden, da sich die Bürger durch die Hunde sonst bedroht fühlen könnten. Des Weiteren sollen auch Handlungen bzw. Zustände verhütet und beseitigt werden, die gesundheitsschädlich oder ekelerregend sind oder das berechtigte Sauberkeitsverlangen der Allgemeinheit beeinträchtigen können.

Sie tragen mit der Einhaltung dieser Bitte dazu bei, dass

  • Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer nicht verletzt wird
  • keine Beschwerden an die Gemeinde herangetragen werden und
  • die Gemeinde nicht gezwungen ist, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren

(z. B. Bußgeld) einzuleiten.

Bitte bedenken Sie auch, dass Kinder wegen ihrer plötzlichen und oft unkontrollierten Reaktionen besonders gefährdet werden, wenn Hunde nicht angeleint werden.

Ich bitte Sie auch persönlich ganz besonders um ein rücksichtsvolles Verhalten.

In diesem Sinne hoffe ich auf Ihr Verständnis.

gez.

1.Bürgermeister